Faktencheck

Veröffentlichung auf der SPD-Homepage zum Thema „Schule und Bildung“ vom 10.08.2020

Behauptung der SPD

Faktencheck

Die Gemeinde Bestwig hat mit der CDU-Mehrheit den wichtigsten Baustein für eine attraktive Familienpolitik - die Sekundarschule - aus der Hand gegeben.

Tatsache ist:

Der Rat hat am 20.11.2019 einstimmig (25 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen), also mit den Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen, keine neuen Eingangsklassen am Standort Bestwig der Sekundarschule mehr zu bilden.

Wörtliches Zitat des SPD-Fraktionsvorsitzenden Paul Theo Sommer (nachzulesen im Protokoll der o.g. Sitzung):

„Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte man eine Sache beenden, wenn diese nicht funktioniert: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.“

Behauptung der SPD

Faktencheck

Voraussichtliche Schülerzahlen lassen sich aufgrund der Daten im Rathaus gut ermitteln. Konnte tatsächlich niemand voraussehen, dass die Schülerzahlen derart dramatisch zurückgehen? Warum war das erst sozusagen „über Nacht“ erkennbar?

Tatsache ist:

Die ermittelten Schülerzahlen sind zuverlässlich zu ermitteln. Das Zahlenmaterial wird im Zuge der Schulentwicklungsplanung den Fraktionen regelmäßig zur Verfügung gestellt. Anhand der Schülerzahlen der Grundschulen steht für die mittelfristige Planung fest, wie viele Schüler in welchem Jahr auf weiterführende Schulen entlassen werden.

Die Behauptung, die Schülerzahlen seien „dramatisch zurückgegangen“ ist also unwahr!

Was sich geändert hat und was auch nicht zu prognostizieren ist, ist das Anmeldeverhalten der Eltern. Wenn diese die Entscheidung treffen, ihre Kinder lieber auf einer Realschule oder einem Gymnasium anzumelden als an der Sekundarschule, muss das akzeptiert werden und ist nicht zu beeinflussen.

Behauptung der SPD

Faktencheck

Was hat die Verwaltung unternommen, um den Schulstandort Bestwig zu sichern und im Wettbewerb mit den Kommunen zu bestehen?

Tatsache ist:

Die Aufgabe eines Schulträgers ist es, die Rahmenbedingungen für die Schulangebote zu schaffen, das bedeutet, Schulgebäude zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen für einen optimalen Schulbetrieb gerecht werden. Diesbezüglich ist im Schulzentrum auf Basis einstimmiger Ratsbeschlüsse in der Vergangenheit sehr viel investiert worden. Es wurden Differenzierungsräume und hochmoderne Fachräume angelegt, für eine erstklassige technische Ausstattung mit Whiteboards etc. gesorgt, neue Fenster und Fußbodenbeläge eingebaut und vieles mehr.

Dass diese Rahmenbedingungen erstklassig sind und keinen Vergleich scheuen müssen, zeigt schon die Tatsache, dass üblicherweise in Sekundarschulen für die Differenzierung 1 ½ Räume je Klasse zur Verfügung stehen. In Bestwig sind es 2 ½ Klassenräume!

Der Bürgermeister persönlich hat in den letzten Jahren an sämtlichen Elterninformationsabenden an den Grundschulen teilgenommen, auf denen es um den Übergang auf weiterführende Schulen ging, um dort Werbung für die heimische Sekundarschule zu machen.

Die Verwaltung muss sich hier also überhaupt keine Vorwürfe machen lassen!

Behauptung der SPD

Faktencheck

Die Sekundarschule ist bekanntlich nach Olsberg abgewandert. Warum hat die Verwaltungsspitze nicht mit den Vertretern der Stadt Olsberg verhandelt, um zumindest Teile des Standortes Bestwig zu sichern?

Tatsache ist:

Die Sekundarschule ist nicht nach Olsberg abgewandert. Es handelte sich von Anfang an um die Sekundarschule Olsberg-Bestwig mit Hauptstandort Olsberg und Teilstandort Bestwig. Die Tatsache, dass überhaupt ein Teilstandort in Bestwig eingerichtet werden konnte, ist in erster Linie einer schon seit Jahren sehr guten interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Olsberg und Bestwig, insbesondere auch auf Ebene der Verwaltungsspitze, geschuldet. Die Stadt Olsberg hätte zur Stärkung des eigenen Schulstandortes genauso gut einen Teilstandort im Franz-Hoffmeister-Schulzentrum Bestwig ablehnen können. Die Anmeldezahlen an beiden Standorten war über Jahre hinweg gut und ausreichend bis zu einem Einbruch im Jahr 2019, als für den Teilstandort nur noch 28 (statt der notwendigen 40) Anmeldungen vorlagen. Insofern kam die „rote Karte“ von der Bezirksregierung Arnsberg. Die Schule mit 2 Standorten wäre nur noch bei einer sogenannten „horizontalen Teilung“ möglich gewesen. Das bedeutet, die Jahrgangsstufen 5 – 7 wären an einem Standort beschult worden, die Jahrgangsstufen 8 – 10 an dem anderen Standort. Selbstverständlich ist über diese Möglichkeit gesprochen und verhandelt worden, allerdings hat sich die Stadt Olsberg gegen diese Lösung - aus nachvollziehbaren Gründen - ebenso ausgesprochen wie Schulleitung und Lehrerkollegium, weil eine solche Trennung bedeutet hätte, dass die Lehrerinnen und Lehrer zwischen beiden Standorten hätten pendeln müssen und im übrigen auch die Schüler nach der Hälfte der Schulzeit den Standort hätten wechseln müssen. Außerdem hätte eine solche Trennung möglicherweise nur temporär Bestand gehabt, weil auch die Anmeldezahlen in Olsberg deutlich zurückgegangen sind.

Soweit die SPD mit „Teilbereichen“ meinen sollte, dass einzelne Fächer oder Kurse in Bestwig stattfinden könnten, ist dieses schlichtweg Unsinn, weil dieses bedeuten würde, dass nicht nur die Lehrkräfte pendeln müssten, sondern auch die Schüler, z.B. für 2 Schulstunden am Tag.

Behauptung der SPD

Faktencheck

Um einen Wegfall der Straßenausbaubeiträge zu erreichen, brachte die SPD-Landtagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Ziel war es die Kosten durch das Land NRW übernehmen zu lassen. Der Bestwiger Gemeinderat hatte hierzu flankierend am 19.12.2018 einstimmig eine Resolution zum Wegfall von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG beschlossen.

Tatsache ist:

Es ist richtig, dass der Gemeinderat am 19.12.2018 die entsprechende Resolution beschlossen hat. Der Antrag zum Erlass dieser Resolution kam jedoch nicht von der SPD-Faktion, sondern von der CDU-Fraktion!

Behauptung der SPD

Faktencheck

Das Gesetz der CDU/FDP-Landesregierung wurde mit knapper Mehrheit verabschiedet. Es enthält viele bereits bekannte Regelungen – beispielsweise die Durchführung von Anliegerversammlungen vor der Einleitung von beabsichtigten Straßenausbauten –, verursacht aber auch deutlich mehr bürokratischen Aufwand und damit zusätzliche Kosten für die Kommunen.

Entscheidend ist und bleibt aber für die Bürgerinnen und Bürger die Frage, wie ihre finanzielle Belastung unterm Strich aussieht, denn Beiträge für die Straßenbaumaßnahmen bleiben – zumindest bis zur nächsten Landtagswahl.

Tatsache ist:

Mit dem erwähnten Gesetz wurden zwar die Straßenausbaubeiträge nicht vollständig aufgehoben. Allerdings sind jetzt zugunsten der Anlieger ergänzende Regelungen im Gesetz aufgenommen worden im Zusammenhang mit sozialen Härten und der Beteiligung der Anlieger im Vorfeld.  Außerdem hat das Land eine Förderrichtlinie erlassen mit der die Anliegerbeiträge gesenkt werden, und zwar auf die Hälfte.

Lag der Anteil an den Kosten für die Anlieger bei sog. „Anliegerstraßen“ bisher in der Gemeinde bei 65 % sind es künftig faktisch 32,5 % und bei Haupterschließungsstraßen statt bisher 40 % künftig 20 %.

Auch das sollte man nicht unerwähnt lassen. Auch wenn das nicht die vollständige Aufhebung von Anliegerbeiträgen ist, ist es zumindest eine finanzielle Entlastung des Bürgers.

Behauptung der SPD

Faktencheck

Seit dem Jahr 2019 wurden in der Gemeinde Bestwig dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den maroden Gemeindestraßen nicht mehr ausgeführt. Dadurch ergibt sich ein aufgestautes Kostenvolumen, das bei einer Umsetzung der Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger wie eine Lawine treffen wird.

Tatsache ist:

Dass seit 2019 keine Sanierungsmaßnahmen, mit Kostenbeteiligung des Bürgers nach KAG durchgeführt wurden, ist Konsens im Gemeinderat.

In der Kenntnis, dass sich der Landtag mit einer Änderung des Gesetzes und einer Entlastung der Bürger beschäftigt, wäre es dem Bürger nicht vermittelbar gewesen, vor einer Entscheidung Straßensanierungen durchzuführen. Denn das hätte bedeuten können, dass diese entsprechend dem bis zur Gesetzesänderung geltenden Gesetz abzurechnen gewesen wären, unabhängig davon, ob es später zu einem (teilweisen) Wegfall der Anliegerbeiträge gekommen wäre. Die Fraktionen waren sich also in der Frage der (vorübergehenden) Aussetzung von Sanierungsmaßnahmen absolut einig. Zitat des SPD-Fraktionsvorsitzenden Paul Theo Sommer in seiner Haushaltsrede vom 19.12.2018: „Die beiden Bestwiger KAG-Maßnahmen, die im Haushalt 2019 aufgeführt sind, sollten dort verbleiben und auf Eis gelegt werden.“  Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 bestand ebenso Einigkeit, die Maßnahmen bis zur Entscheidung über eine Änderung des Gesetzes zu verschieben.  Die für 2019 und 2020 ursprünglich angedachten Sanierungsmaßnahmen werden also nun in den nächsten Jahren durchgeführt. Inwieweit es sich um ein „aufgestautes Kostenvolumen handelt, das die Bürger wie eine Lawine treffen wird“ ist absolut nicht nachvollziehbar! Es handelt sich um Maßnahmen, die um zwei Jahre verschoben wurden und jetzt zur Durchführung kommen. Mehrkosten entstehen dadurch nicht, im Gegenteil: Dadurch, dass sich der Anlieger-Anteil aufgrund der Gesetzesänderung reduziert, wird die Belastung für den Bürger geringer. Die Maßnahmen werden lediglich verschoben.

Behauptung der SPD

Faktencheck

Wir fordern deshalb nach wie vor die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge!

Tatsache ist:

Auch die CDU-Fraktion Bestwig wünscht sich nach wie vor eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge, was ja auch Inhalt der auf Initiative der CDU verabschiedeten Resolution war. Der Landtag hat jedoch mit den Stimmen von CDU und FDP nicht in diesem Sinne entschieden, aber zumindest eine Kompromisslösung mit einer Reduzierung der Beiträge herbeigeführt.

Fast schon scheinheilig ist es, jetzt die Landesregierung zu kritisieren. Bekanntlich hatte die SPD von 1966 bis 2017 mit einer Unterbrechung von 5 Jahren, also weit mehr als 40 Jahre teilweise alleine, teilweise mit den Grünen die Mehrheit im Landtag NRW, damit also lange die Gelegenheit, die KAG-Beiträge abzuschaffen! Die Thematik ist jedoch nie angepackt worden!

Behauptung der SPD

Faktencheck

Auch bei aktuell abgerechneten Sanierungsbeiträgen (abgeschlossene Maßnahmen im Jahr 2018) stellt sich die SPD die Frage, ob die Erhebung des maximal möglichen Zuschussbeitrages von den betroffenen Straßenanliegern wirklich nötig war, weil der jeweilige Straßenstatus umstritten ist. Hier sollte noch einmal nach Alternativen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gesucht werden.

Tatsache ist:

Mit dem Straßenstatus meint die SPD die Einordnung der sanierten Straßen danach, ob es sich um eine reine Anliegerstraße oder um eine Haupterschließungsstraße handelt. Die Einordnung wird von der Verwaltung nach feststehenden Kriterien, unter Beachtung der Rechtsprechung und nach bestem Gewissen vorgenommen. Einen Spielraum, um zu Gunsten der Bürger von derartigen Kriterien abzuweichen, gibt es nicht. Im Zweifelsfall wird die Frage den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Hier gab es in der Vergangenheit keinen Dissens. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Ein Straßensystem besteht naturgemäß aus wenigen Haupterschließungsstraßen und vielen davon abzweigenden Anliegerstraßen. Es ist schon fast unseriös hier zu suggerieren, „im Sinne der Bürger nach Alternativen zu suchen“ und damit in Aussicht zu stellen, dass die SPD dafür sorgt, dass es zu Erstattungen kommt!

Behauptung der SPD

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Wir treten ferner dafür ein, dass Ausbaubeiträge bei finanziellen Schwierigkeiten gestundet werden können, und zwar in Zeiten von Minuszinsen zinsfrei!

Tatsache ist:

Hier verspricht die SPD etwas, was sich ohnehin in der gesetzlichen Neuregelung zu den Zahlungserleichterungen findet: von Ratenzahlungen zu marktüblichen Zinsen über vereinfachte Stundungen, auch unter Zinsverzicht, bis hin zu einem (Teil-)Erlass der Forderungen gibt es zahlreiche Instrumentarien, um Härtefällen zu begegnen. Zu beachten sind hierbei stets die Umstände des Einzelfalls. Hierbei muss sich die Gemeinde an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ein genereller Zinsverzicht ist rechtlich nicht möglich.

Veröffentlichung auf der SPD-Homepage zum Thema „Straßenbaubeiträge" vom 19.08.2020

Veröffentlichung auf der SPD-Homepage zum Thema „Finanzen der Gemeinde Bestwig ok?" vom 01.09.2020

Behauptung der SPD

Faktencheck

Die CDU Bestwig sagt: „…. wir verfügen über eine sehr gute Liquidität und müssen keinerlei Kassenkredite in Anspruch nehmen. Das alles eröffnet uns finanzielle Frei- und Spielräume.“

Tatsache ist:

Das ist keine Behauptung der CDU, das ist Fakt! Die Gemeinde Bestwig ist derzeit finanziell so gut aufgestellt, wie lange nicht mehr! Die Liquidität ist sehr gut und wir müssen – anders als die meisten anderen Kommunen schon seit rund 2 Jahren keine Kassenkredite mehr in Anspruch nehmen. Auch sind die allgemeine Rücklage und auch die sogenannte Ausgleichsrücklage (die dafür da ist, etwaige Haushaltsdefizite in den kommenden Jahren auszugleichen) sehr gut gefüllt! Das alles kann im Haushaltsplan der Gemeinde Bestwig nachgelesen werden!

Offensichtlich gefällt der SPD die positive Entwicklung der Gemeindefinanzen kurz vor der Kommunalwahl überhaupt nicht.

Behauptung der SPD

Faktencheck

Die Momentaufnahme zeigt, dass die Einzahlungen bei den Gewerbesteuern durch die negative Konjunkturentwicklung (Corona) deutlich zurückgehen. Dieser Rückgang kann zwar aktuell durch eine Nachzahlung an Gewerbesteuern aus Vorjahren überdeckt werden, es handelt sich allerdings um einen Einmaleffekt! Zu einer solchen Nachzahlung wird es aufgrund der Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Haushaltsjahren aller Voraussicht nach nicht kommen. Auch die Einkommensteuerzuweisungen entwickeln sich rückläufig. Bei einer hohen Zahl an Empfängern von Kurzarbeitergeld und steigender Arbeitslosigkeit gehen die Anteile der Gemeinde an der Einkommensteuer zurück.

Tatsache ist:

Dem Rat der Gemeinde Bestwig wurde am 26.08.2020 ein Finanzzwischenbericht vorgelegt. Ein solcher Zwischenbericht bezieht sich auf die tatsächlichen Ist-Zahlen zum Stichtag (hier 30.06.2020) und beinhaltet eine Prognose, wie sich die finanzielle Situation bis Jahresende voraussichtlich weiterentwickeln wird.

Und eben dieser Finanzzwischenbericht besagt (Stand heute), dass sich entgegen der Haushaltsplanungen eine Verschlechterung von rund 200.000 Euro ergeben wird (das ist ein verschwindend geringer Anteil von unter 1 % des Haushaltsvolumens!).

Im Finanzzwischenbericht heißt es wörtlich: „Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie können nicht abschließend beziffert, sondern nur bedingt geschätzt werden. Dies betrifft insbesondere die Gewerbesteuer und die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten.“

Und das ist Fakt: Es hilft weder weiter, etwas „schönzurechnen“ noch vom Negativsten aller Szenarien auszugehen. Die Entwicklung bleibt einfach abzuwarten, zumal auch keine der heimischen Firmen in der Lage ist, zu prognostizieren, wie sich die wirtschaftliche Situation in nächster Zeit weiterentwickeln wird!

Man sollte zunächst einmal froh sein, dass sich die Lage in der Gemeinde Bestwig derzeit nicht so negativ darstellt, wie es vielleicht zu befürchten war, bzw. wie es sich in vielen anderen Kommunen darstellt!

Was im Übrigen auch noch zu berücksichtigen ist, ist die Tatsache, dass sowohl Bund als auch Land diverse Förderprogramme für die Kommunen vorhalten. Diesbezüglich heißt es im Finanzzwischenbericht “Zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie haben Bund und Land NRW auch den Kommunen finanzielle Unterstützung zugesagt. Diverse Bundes- und Landesprogramme liegen (zum Teil als Entwurf) vor. Hier gilt es aber überwiegend noch zu klären, wie die Ermittlung der Ausfälle und die Verteilung der Finanzmittel erfolgt.“

Diese Kompensation der Einnahmeausfälle ist im aktuellen Finanzzwischenbericht noch nicht einmal berücksichtigt und wird noch zu weiteren Verbesserungen führen!

Behauptung der SPD

Faktencheck

Zur Prognose: Das (CDU-geführte) Rathaus schätzt die Corona-bedingte Steuerentwicklung deutlich positiver ein als die Wirtschaftsforschungsinstitute. Die Institute sehen ein dramatisches Einbrechen der Steuereinnahmen. Sollte die Annahme dieser Institute, wie z. B. die des renommierte ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, nur annähernd zutreffen, dann verlaufen die Steuereinnahmen derart ungünstig, dass bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 die Gemeinde Bestwig wieder ein ernst zu nehmender Kandidat für die aufsichtsrechtliche Haushaltssicherung werden wird. Nach dem 13.09.2020 (Kommunalwahl) ist es dann vermutlich aus mit den finanziellen Frei- und Spielräumen.

Tatsache ist:

Die Planung des Haushalts 2021 erfolgt zum Ende des Jahres 2020. Natürlich wird dann die Prognose der voraussichtlichen Steuereinnahmen ein zentraler Bestandteil des Haushaltsentwurfs sein. Allerdings wird selbst ein sehr schlechtes Szenario nicht automatisch dazu führen, dass Bestwig wieder in die Haushaltssicherung muss, da in einem solchen Fall zunächst die sogenannte Ausgleichsrücklage, die gut gefüllt und die genau für diesen Fall gedacht ist, herangezogen werden kann.

Behauptung der SPD

Faktencheck

Was muss getan werden? Die SPD Bestwig hat zur Stärkung der Einnahmen der Gemeinde an anderer Stelle (siehe Wirtschaftsförderung) Vorschläge gemacht.

Tatsache ist:

Die SPD hat weder in ihrem Wahlprogramm zur Kommunalwahl noch während der gesamten ablaufenden Wahlperiode des Rates einen einzigen Vorschlag „zur Stärkung der Einnahmen der Gemeinde“ gemacht. Das Gegenteil ist der Fall: die beiden einzigen Vorschläge die von der SPD im Wahlkampf (da sei ohnehin schon einmal die Frage gestattet, warum man nicht eher mit diesen Vorschlägen gekommen ist) würden nicht zu neuen Einnahmen, sondern zu zusätzlichen Ausgaben führen, nämlich in Form von zusätzlichen Personalkosten für die Einstellung eines Wirtschaftsförderers und eines Ehrenamtsbeauftragten! Vorschläge der SPD zur Kosteneinsparung bzw. Einnahmeverbesserung? Fehlanzeige!

Behauptung der SPD

Faktencheck

Mit Blick auf die Ausgabenseite stünde der Gemeinde auch eine strukturierte Aufgabenkritik gut zu Gesicht. In der Wirtschaft ist das gängige Praxis, um im Wettbewerb bestehen zu können – und die Kommunalgemeinde Bestwig steht im Wettbewerb mit den Nachbarkommunen (siehe z. B. Schulen, fehlende Gewerbegebiete, Abwandern von Betrieben).

Tatsache ist:

Eine „strukturierte Aufgabenkritik“ ist eine Daueraufgabe, nicht nur von Bürgermeister und Verwaltung sondern auch von den Parteien des Gemeinderates im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen.

Die Haushaltsführung wurde in den vergangenen Jahren von den Fraktionen nie beanstandet. Selbst von der SPD-Fraktion ist in den letzten Jahren zu keinem Zeitpunkt Kritik an den (unvermeidbaren) Ausgaben geäußert worden, geschweige denn, dass irgendwelche Verbesserungsvorschläge gemacht wurden.

Schließlich hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (die bei ihren wiederkehrenden Prüfungen auch interkommunale Vergleiche zieht) zu keinem Zeitpunkt nennenswerte Kritik an den gemeindlichen Ausgaben geübt, im Gegenteil, sie hat u.a. die – auch im Vergleich zu anderen Kommunen – äußerst schlanke Personalstruktur der Gemeinde Bestwig lobend hervorgehoben.